Häufig gestellte Fragen

Kündigen Sie den Mietvertrag schriftlich gemäss dem Mietvertrag.

Bei einer vorzeitigen (ausserterminlichen) Kündigung ist der Mieter verpflichtet, einen geeigneten Nachmieter (wohnberechtigt gemäss Richtlinie vom 04.05.2009, zahlungsfähig) vorzuschlagen. Eine ausserordentliche Kündigung mit Nachmietervorschlag ist mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats (ausser 31. Dezember) möglich.

Apartis gibt, wenn möglich, den von den verbleibenden Mitbewohnern vorgeschlagenen Bewerber den Vorrang. Wenn Sie einen Nachmieter vorschlagen möchten, müssen Sie die Zustimmung ihrer Mitbewohner einholen.

Achtung: Austauschstudenten werden nicht akzeptiert (für diese Studenten sind möblierte Zimmer mit speziellen Mietbedingungen reserviert).

Der vorgeschlagene Nachmieter muss:

Ein Zimmerwechsel erfordert eine ordentliche Kündigung unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfristen (siehe oben). Für den mit dem Zimmerwechsel verbundenen administrativen Aufwand (neuer Mietvertrag, Zustandsprotokoll) verrechnet die Zimmerverwaltung eine ausserordentliche Gebühr von CHF 150.-.

Die Untervermietung benötigt eine schriftliche Zustimmung von Apartis. Der Hauptmieter muss der Zimmerverwaltung folgende Papiere zukommen lassen:

1. eine Kopie des Untermietvertrags

2. Eine schriftliche Begründung der Untermiete

3. Eine Kopie des Passes oder Ausweises des Untermieters

4. Bestätigung der Ausbildungsstätte des Untermieters (vgl. Richtlinie zur Wohnberechtigung vom 04.05.2009).

In jedem Fall muss der Hauptmieter nach der Untervermietung sein Zimmer wieder beziehen. Das Zimmer kann vom Hauptmieter teurer vermietet werden, jedoch sollte der Aufschlag CHF 50.- für Möbel, Elektrizität und Extras nicht übersteigen.

Nach Eingang des unterschriebenen Vertrages des neuen Mieters, informiert Apartis den ausziehenden Mieter und die Mitmieter. Ca. 15 Tage vor Mietende werden der ausziehende und der einziehende Mieter zur Zimmerübergabe eingeladen. Anlässlich der Zimmerübergabe wird vor Ort (in der Wohnung) ein Protokoll über den Zustand des Zimmers und der Gemeinschaftsräume erstellt.

Die Zimmerabnahme bzw. das Zustandsprotokoll finden in der Regel am letzten Tag des Mietverhältnisses statt (Ende des Monats). Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird die Übergabe auf den nachfolgenden Arbeitstag verschoben. Ein Verschieben des Termins ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Falls Sie nicht anwesend sein können, müssen Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen und Apartis schriftlich (z.B. email) darüber informieren. Es findet keine Zimmerabnahme am 31. Dezember statt.

Weitere Auskünfte zur Zimmerabnahme erhalten Sie in unserer technischen Abteilung : technique@apartis.ch .

  • Zum Übergabetermin muss das Zimmer leer und vollständig gereinigt sein;
  • Die Gemeinschaftsräume (Küche, Eingang, WC, Dusche) sind gereinigt und in korrektem Zustand zu übergeben;
  • Mitteilung der neuen Adresse sowie einer Bank- oder Postverbindung für die Rückerstattung der Mietzinsgarantie und der Nebenkostenabrechnung (einmal pro Jahr, im Oktober) an Apartis
  • Auflösung eventueller Verträge mit Groupe e (Strom), Swisscom (Tel.), Cablecom (TV), Serafe, etc.
  • Mitteilung der neuen Adresse an die offiziellen Dienststellen und Dritte.
  • Rücksendung des Waschschlüssels an Keycom sowie Mitteilung der Bankdaten
  • Check-Liste für die Zimmerrückgabe

Am Tag der Zimmerübergabe müssen folgende Quittungen vorgewiesen werden: ZAHLUNG DER MIETGARANTIE, DER 1. MIETE UND DER VERTRAGSGEBÜHREN. Ansonsten wird der Schlüssel nicht ausgehändigt.

Er ist verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, falls er nicht in der seiner Eltern eingeschlossen ist. Apartis verlangt eine Kopie dieser Versicherung für das Dossier.

Falls der einziehende Mieter keine solche Versicherung hat, wird er automatisch von Apartis für einen Betrag von CHF 45.- pro Jahr versichert.
Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde:

  • Givisiez:
    • Schweizer Studenten: Kopie der Wohnsitzbestätigung ihres Hauptwohnsitzes + Kopie des Mietvertrages
    • Ausländische Studenten: 1. Anmeldung beim Amt f. Bevölkerung und Migration 2. Persönliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt mit folgenden Papieren: a) Aufenthaltsbewilligung des Amtes f. Bevölkerung und Migration b) Europäische Krankenversicherungskarte oder das ausgefüllte Dokument „ Attestation des ausländischen Versicherers“ mit einer Bescheinigung der Krankenversicherung zur Befreiung von der Schweizer Krankenversicherung c) Kopie des Mietvertrages
      www.givisiez.ch
  • Fribourg: bis spätestens 14 Tage nach Ankunft persönliche Anmeldung  beim Einwohnermeldeamt (Grand Rue 3),
    https://www.ville-fribourg.ch/de/einwohnerkontrolle
  • Marly: persönliche Anmeldung auf der Gemeinde: Rte de Fribourg 9, 1723 Marly, www.marly.ch
  • Villars-sur-Glâne : persönliche Anmeldung auf der Gemeinde : Rte du Petit-Moncor 1b, 1752 Villars-sur-Glâne. www.villars-sur-glane.ch

Nach Aufnahme des Zustandsprotokolls erstellt Apartis eine Mietabrechnung für den ausziehenden Mieter.

Eventuelle Reparatur- oder Reinigungsarbeiten zu Lasten des Mieters werden von der Mietgarantie abgezogen, ebenso wie ausstehende Mietzahlungen, Mahngebühren und offene Rechnungen.

Die Rückerstattung der Mietzinsgarantie erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach dem Übergabetermin, sofern keine Reparaturen oder Reinigungsarbeiten vorgenommen werden mussten. Andernfalls verzögert sich die Erstellung der Abrechnung bis zum Erhalt der Rechnungen der beauftragten Unternehmen.

Mietzinsgarantien werden nicht bar ausbezahlt.