Unterhalt Ihrer Wohnung


Gemäss der allgemeinen Mietvertragsbedingungen und des Mietreglements ist der Mieter dazu verpflichtet:

  • Seine Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu erhalten
  • Die Gemeinschaftsträume (Korridor, Küche, Badezimmer, WC, Balkon/Terrasse, Keller) in Absprache mit den MitbewohnerInnen regelmässig zu reinigen und in Ordnung zu halten
  • Kleine Ausbesserungen und Reparaturen, welche zum gewöhnlichen Unterhalt gehören, auf eigene Kosten vorzunehmen (vgl. Hinweise auf den folgenden Seiten)

Wir empfehlen Ihnen, zu diesem Zweck zusammen mit Ihren MitbewohnerInnen einen Wochenplan für die Wohnungsreinigung und die Abfallentsorgung zu erstellen, sowie eine Haushaltskasse einzurichten, aus welcher die gemeinsamen Kosten für den Wohnungsunterhalt bestritten werden (Reinigungsmittel, Ersatz von Filtern, Reparaturkosten usw.).

Laden Sie unser Merkblatt zum Unterhalt Ihrer Wohnung herunter :

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