Mietbedingungen


  • Die Stiftung kann ihre Mietobjekte nur Personen in Ausbildung, welche an einer öffentlichen, vom Stiftungsrat anerkannten Ausbildungsstätte studieren oder Familien, bei denen mindestens ein Elternteil an einer solchen Ausbildungsstätte studiert, zur Verfügung stellen
  • Als wohnberechtigte Personen gelten gemäss Richtlinie ([Download not found]) vom 13.12.2012 bezüglich Art. 3 des Mietreglements alle Studierenden, welche ordentlich an einer öffentlichen Schweizerische Hochschule, einer eidgenössischen technischen Hochschule, einer öffentlichen oder von Bund oder Kanton anerkannten privaten Fachhochschule immatrikuliert sind oder ein öffentliches Freiburger Gymnasium, die Kantonale Diplom-Mittelschule, eine Freiburger Berufsschule oder eine vom Kanton anerkannte Privatschule besuchen.
  • Als nicht wohnberechtigt gelten Personen, welche ein ordentliches Berufseinkommen erzielen, namentlich die universitären Diplomassistenten, Doktoranden, Praktikanten in Verwaltung und Unternehmen und Personen in berufsbegleitendem Studium, sofern ihre berufliche Tätigkeit 40 Stellenprozente überschreitet, sowie Personen, welche an einer von der Stiftung nicht anerkannten Ausbildungsstätte studieren.
  • BEMERKUNG: In den regulären Zimmern werden Austausch- und Gaststudierenden nicht akzeptiert. Weitere Infos finden Sie unter: Erasmus – Unterkünfte
  • Bürgschaft:
    In einigen Fällen kann Apartis vom Mietkandidaten verlangen, einen Solidarbürgen zu benennen. Der Solidarbürge:

  • Apartis stellt ausschliesslich unbefristete, zweimal jährlich kündbare Mietverträge aus.
  • Ausnahme: Zimmer die für Austauschstudierende reserviert sind: befristete Mietverträge (September bis Juni, September bis Januar oder Februar bis Juni).
  • Ist im Voraus zu zahlen, am Ende des vorhergehenden Monats
  • Bei Mahnungen werden CHF 10.- berechnet
  • Die mit der Miete bezahlte Nebenkostenpauschale für Heizung und Warmwasser wird einmal pro Jahr abgerechnet (ca. Oktober)
  • Vor Beginn des Mietvertrages muss jeder Mieter eine Sicherheit von 3 Monatsmieten hinterlegen
  • wird auf einem speziellen Konto, welches auf den Namen des Mieters lautet, bei der Freiburger Kantonalbank hinterlegt.
  • Vollständige Rückzahlung, wenn die Wohnung und das Zimmer sauber und ohne Schäden abgegeben werden
  • Die Bank berechnet Schliessungsgebühren für das Konto, die zu Lasten des Mieters gehen
  • Apartis akzeptiert ebenso Mietgarantien ohne Bankgarantie, aber nur über folgende Firmen:
  • Bei Vertragsausstellung wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben.
  • Bei einem Zimmerwechsel innerhalb der Liegenschaften werden administrative Kosten von CHF 150.- berechnet.
    • Eine Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen
    • Die Formulare für Kündigung und Nachmietervorschlag können von unserer Web-Site heruntergeladen und ausgedruckt werden: Kündigungsformular
    • 2 Möglichkeiten der Kündigung:
      1. terminlich: Die Kündigung muss bei uns wie folgt eingegangen sein:
        • bis 31. Oktober für den 31. Januar
        • bis 31. Mai für den 31. August
      2. ausserterminlich: ein zahlungsfähiger und sich in Ausbildung befindender Nachmieter muss mind. 30 Tage vor Ende Monat (ausser 31. Dezember) oder Mitte Monat vorgeschlagen werden
    • Wird der Mietvertrag vom Nachmieter nicht unterzeichnet bleibt der Mieter bis zum nächsten im Vertrag aufgeführten offiziellen Kündigungstermin für sein Zimmer verantwortlich (wenn die Kündigung mind. 3 Monate vor dem 31. Januar oder 31. August eingereicht wurde).
  • 15 Tage vor Auszug erhalten Sie eine Einladung zum Übergabeprotokoll
  • Das Datum kann nicht geändert werden
  • Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume müssen in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden
  • Eventuelle Reinigungs- bzw. Reparaturkosten gehen zu Lasten des ausziehenden Mieters und werden von der Mietgarantie abgezogen
  • Der bestehende Mietvertrag muss gekündigt werden (falls ausserterminlich, mit Vorschlag eines Nachmieters)
  • Es werden administrative Kosten von CHF 50.- berechnet
  • Ein Mietvertrag für das neue Zimmer wird erstellt
  • Wird nur mit Zustimmung von Apartis akzeptiert
  • Eine Kopie des Untermietvertrages sowie die Begründung der Untervermietung müssen an Apartis gesendet werden
    (Untermietvertrag)
  • Der Untermieter muss sich in Ausbildung befinden (Kopie der Ausbildungsbestätigung beilegen)
  • Der Mieter ist für die Mietzahlungen sowie eventuell vom Untermieter verursachte Schäden verantwortlich

 

    • Jeder Mieter muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen können
    • Apartis bietet für ausländische Studenten eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung zum Spezialpreis an (obligatorisch)
    • Was ist eine Haftpflichtversicherung?
      Die private Haftpflichtversicherung in der Schweiz deckt alle Schäden ab, die Sie unabsichtlich einer Person oder dem Hab und Gut einer Person moralisch oder physisch zugefügt haben.
      Die Bestätigung der Unterzeichnung einer Haftpflichtversicherung gehört zu den Dokumenten, die beim Mieten eines Zimmers verlangt werden. Falls während der Zeit als Mieter bei Apartis Schäden in Ihrem Zimmer bzw. Wohnung von Ihnen verursacht werden, wird diese Versicherung die Kosten abdecken.
      Der Artikel 5 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der IKF und der Artikel 15 des Mietreglements von Apartis vom 04.05.2009 besagt, dass alle Mieter verpflichtet sind, eine solche Versicherung abzuschliessen. Sie ist also unumgänglich, wenn Sie eine Wohnung bzw. ein Zimmer mieten möchten.
      Sie sollten diese bei einer schweizerischen Versicherung abschliessen.