Wohnungssuche in Freiburg


Apartis vermietet ca. 60 möblierte Zimmer an Austauschstudenten. Um eines dieser Zimmer zu mieten, wenden Sie sich direkt an den Dienst für internationale Beziehungen der Universität. Dort erhalten Sie alle Informationen über die Unterkunftsmöglichkeiten und Ihre Einschreibung wird an Apartis weitergegeben. Informationen über unsere Liegenschaften finden Sie auf unserer Web-Site : Unterkünfte Erasmus-Studenten

Schreiben Sie sich auf unserer Warteliste ein. Um einen Vertrag für ein Apartis Zimmer zu erhalten, müssen Sie einen Betrag von ungefähr CHF 1’500.– im Voraus bezahlen. Dieser Betrag deckt anschliessend die Bezahlung der Mietgarantie sowie des ersten Monatszinses, was für einen Einzug in ein Apartis Zimmer obligatorisch ist. Sie haben die Möglichkeit auch andere Adressen zu kontaktieren.

Apartis vermietet hauptsächlich Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mit 2 bis 5 Einheiten. Jede/r Mieter/in erhält für ihr/sein Zimmer einen individuellen Mietvertrag und teilt sich Küche, Dusche und WC mit seinen/ihren Mitbewohner/innen. Auf eine Gesamtzahl von 830 Zimmern kommen 104 1-Zimmerwohnungen bzw. 8 1.5-Zimmerwohnungen.

Apartis verfolgt den Vermietungsgrundsatz „ein/e Mieter/in – ein Zimmer“, d.h. dass zwei Personen maximal eine 2-Zimmer-Wohnung belegen können, wenn Sie zusammen wohnen möchten.

Den Mieter/innen steht es frei, in ihren Zimmern zu rauchen (auf das Risiko hin, am Ende der Mieterdauer die Kosten für einen Neuanstrich der Zimmerwände tragen zu müssen). In den Gemeinschaftsräumen (Küche, Eingang, Badezimmer) gilt das Nichtraucherprinzip, sofern sich die Wohnungsmieter/innen nicht auf andere Regeln einigen. Im Sonnenberg ist Rauchen verboten.

Apartis vermietet ihre Zimmer unabhängig von kulturellen, sprachlichen oder geschlechtlichen Kriterien. Die Zusammensetzung der Wohnungsmieter/innen wird hauptsächlich dem Zufall überlassen.

Einige, für Austauschstudenten reservierte Wohnungen sind möbliert, ebenso die Zimmer im Haus Sonnenberg und Foyer des Jeunes. Ansonsten werden die Apartis-Zimmer unmöbliert vermietet. Jede/r Mieter/in kann ihr/sein Zimmer nach seinem/ihrem Geschmack einrichten. Die Wohnküchen sind mit Kochherd, Kühlschrank und Küchenschränken ausgestattet, aber nicht möbliert. Die Mieter/innen müssen sich über eine eventuelle Möblierung der Gemeinschaftsräume einigen. Küchenutensilien sowie Geschirr muss jeder Mieter selbst mitbringen.

  • Liegenschaft Rte Mont-Carmel 21 in Givisiez : 38 Parkplätze in der Tiefgarage (Miete: Fr. 50.-/Monat). Das Parken auf dem Grundstück und im Quartier ist verboten.
  • Liegenschaft Chemin des Epinettes in Marly : 34 Aussenparkplätze (Miete: 30.-/Monat).
  • Liegenschaft Varis in Fribourg : 5 Aussenparkplätze (Miete: 50.-/Monat).
  • Liegenschaft Av. du Midi in Fribourg : 1 Aussenparkplatz, das Parken auf dem Grundstück und um das Grundstück herum ist verboten.
  • Liegenschaft Rue de l’Industrie in Fribourg : keine Parkplätze, öffentliche Parkplätze mit Anwohner-Vignette im Quartier.
  • Liegenschaft Résidences du Campus (Cube + Front) : 6 Parkplätze in der Tiefgarage (Miete : CHF 100.-/Monat), öffentliche Parkplätze mit Anwohner-Vignette im Quartier.

Im Allgemeinen sind die Wohnungen im Erdgeschoss für behinderte Personen zugänglich. Die Gebäude in der Rte du Varis 5,7,9, in der Rue de l’Industrie 14 und in der Rue Wilhelm-Kaiser 6 in Fribourg sind mit Aufzügen und anderen spezifischen Infrastrukturen ausgestattet.

Die von Apatis ausgestellten Mietverträge sind unbefristet und jeweils auf die vertraglichen Termine hin kündbar (31. August und 31. Januar). Die Mindestmieterdauer beschränkt sich dadurch auf 6 Monate. Privatvermieter bzw. Wohnheime bieten gegebenenfalls andere Mietvertrags- und Kündigungsbedingungen.

Wohnberechtigt sind alle Personen in Ausbildung, welche an einer von Apartis anerkannten Ausbildungsstätte studieren (z.B. Uni, Fachhochschule, Gymnasium, u.a.). Die vollständige Liste der Ausbildungsstätten, welche die Wohnberechtigung begründen finden Sie in der Richtlinie zur Wohnberechtigung ([Download not found]).

Apartis verlangt eine Kopie des Anstellungsvertrages. Diplomassistenten, Doktoranden und Praktikanten sind nicht wohnberechtigt, sofern ihre berufliche Tätigkeit 40 Stellenprozente überschreitet. Die ausführlichen Bestimmungen zur Wohnberechtigung finden Sie in der Richtlinie vom 13.12.2012 ([Download not found]).

Die monatlichen Zimmermieten (inkl. Vorauszahlung für Internet, Heizung und Warmwasser) variieren je nach Lage der Liegenschaft sowie der Zimmer- und Wohnungsgrössen:

(Wechselkurs: CHF 1.20 = € 1)

Route de Mont-Carmel in Givisiez :

  • Zimmer : CHF 330.- (ca. € 275) bis CHF 470.- (ca. € 392)
  • Studios : CHF 502.- (ca. € 435) bis CHF 550.- (ca. € 460)
  • 1,5 Zi-Wg: CHF 770.- (ca. € 640)

Av. du Midi in Fribourg :

  • CHF 330.- (ca. € 275) bis CHF 526.- (ca. € 438)

Epinettes in Marly :

  • Zimmer : CHF 295.- (ca. € 246) bis CHF 380.- (ca. € 317)
  • Loft : CHF 650.- (ca. € 545)

Varis in Fribourg :

  • Zimmer : CHF 390 (ca. € 325) bis CHF 475.- (ca. € 396)
  • Studio: CHF 550.- (ca. € 460) bis CHF 625 (ca. € 520)

Industrie 14 in Fribourg :

  • CHF 330 (ca. € 375) bis CHF 460.- (ca. € 385)

Wilhelm-Kaiser 6 (Cube) in Fribourg :

  • CHF 565 (ca. € 470) bis CHF 690 (ca € 650)

Wilhelm-Kaiser 2, Industrie 24, 26, 28 (Front) in Fribourg :

  • CHF 410 (ca. € 340) bis CHF 560 (ca € 460)

Sonnenberg in Fribourg :

  • CHF 320.- (ca. 267) bis CHF 380.- ( ca. 317) inkl. Möblierung, Elektrizität, wöchentl. Reinigung der Gemeinschaftsräume

Foyer des Jeunes in Marly :

  • CHF 310 (ca. € 260), inkl. Möblierung, Elektrizität, Internet,
    wöchentl. Reinigung der Gemeinschaftsräume

Die Nebenkosten (Heizungs-und Warmwasserpauschale) werden einmal jährlich abgerechnet (im Oktober).

Die Miete ist monatlich, jeweils vor Ablauf des vorangehenden Monats zu überweisen.

Vor Einzug sind die Mietzinsgarantie in Höhe von drei Monatsmieten und eine einmalige Vertragsgebühr von CHF 20.- (ca. € 17) zu bezahlen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Die Mietverträge von Apartis sind unbefristet. Sie können 2-mal im Jahr gekündigt werden: immer 3 Monate im Voraus auf den 31. August und den 31. Januar.

Bei ausserordentlichen Kündigungen (ausserhalb der oben genannten vertraglichen Termine – ausser 31. Dezember) ist der/die Mieter/in verpflichtet, die Mietzahlungen bis zum Ende des ordentlichen Kündigungstermins weiter zu leisten, ausser er/sie schlägt ein/e geeignete/r Nachmieter/in vor (wohnberechtigt [Download not found], zahlungsfähig und von den Mitbewohner/innen akzeptiert). Achtung: Austauschstudenten werden nicht akzeptiert (für diese Studenten stehen möblierte Zimmer mit den entsprechenden Mietbedingungen zur Verfügung).

Das Zimmer und die Gemeinschaftsräume sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu übergeben.