Stiftungssatzung

APARTIS
STIFTUNG FÜR STUDENTISCHES WOHNEN

STIFTUNGSSATZUNG
vom 6. März 2007

Artikel 1
Name, Sitz und Dauer

Eine Stiftung, die von den Statuten sowie vom Art. 80ff des ZGB bestimmt wird, wurde auf unbestimmte Zeit gegründet.

Der Name der Stiftung lautet :

APARTIS fondation pour le logement des étudiants
(APARTIS Stiftung für studentisches Wohnen)
(APARTIS foundation for student accommodation)

Der Sitz der Stiftung befindet sich in Fribourg. Jede Änderung des Hauptsitzes an einen anderen Standort in der Schweiz bedarf einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Artikel 2
Ziel

Das Ziel der Stiftung ist es, Wohnraum für Studenten, insbesondere Universitätsstudenten in der Stadt Freiburg und Umgebung bereitzustellen und zu verwalten.

Sie ist bestrebt, Unterkünfte zum bestmöglichen Preis zur Verfügung zu stellen und führt einen Solidaritätsfond zugunsten studentischer Mieter mit geringen finanziellen Möglichkeiten. Die Unterkünfte können ausschliesslich Personen zur Verfügung gestellt werden, die in einer vom Stiftungsrat anerkannten Schule studieren oder an Familien von welcher ein Elternteil an einer solchen Schule angemeldet ist.

Um ihr Ziel zu erreichen geht die Stiftung wie folgt vor :

  1. Bau und Kauf von Wohnungen um sie zu vermieten;
  2. Mieten von Wohnungen um diese unterzuvermieten;
  3. Die Verwaltung gewährleisten;
  4. bevorzugt eine Politik für Studentenunterkünfte im Einklang mit den Zielen der Stiftung.

Die Stiftung verfolgt in keiner Weise eine Gewinnabsicht um ihre Ziele zu verwirklichen.

(…) s. französischer Text


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