Das Unterschreiben eines Mietvertrages für eine Unterkunft bedeutet, dass sich der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese zur Benutzung zu überlassen und Sie als Mieter verpflichtet sind, ihm dafür einen Mietzins zu zahlen (Art. 253 OR).

Die Zahlung des Mietzinses ist das Hauptmerkmal des Mietvertrages. Der Mietzins und die Vorauszahlung der Heiz- und Nebenkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen und nicht im Nachhinein, wie die meisten Rechnungen. So muss zum Beispiel der Mietzins des Monats Mai am Ende des Monats April gezahlt werden.

 

Ich habe meine Miete nicht bezahlt. Was sind die Konsequenzen?

  1. Im Allgemeinen erhalte ich ein oder zwei Mahnungen und muss Mahngebühren bezahlen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, Mahnungen zu senden.
  2. Der Vermieter wird mich schriftlich zur Zahlung auffordern oder eine eingeschriebene Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung senden, mit einer Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen.
  3. Sollte ich nach Ablauf der 30 Tage immer noch nicht bezahlt haben, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats. Das ist sehr kurz!
  4. Mein Vermieter kann mich betreiben und Verzugszinsen berechnen.

Eine Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzug ist sehr ärgerlich. Selbst wenn ich die Miete noch nach Erhalt der Kündigung bezahle, kann der Vermieter auf die Kündigung bestehen und mich zum Verlassen der Wohnung zwingen. Ich könnte die Kündigung bei der Schlichtungskommission anfechten. Sollte der Vermieter jedoch kein Entgegenkommen zeigen, kann die Kündigung nicht annulliert werden.

 

Und wenn ich mich weigere auszuziehen?

Mein Vermieter kann sich an den Richter des Mietgerichts wenden und eine polizeiliche Zwangsräumung beantragen.

 

Fazit

Seltene Verspätungen bei den Mietzahlungen können vorkommen und sind auch nicht sehr schlimm. Wenn ich jedoch meine Miete nicht mehr zahle, gehe ich das Risiko ein, dass mein Mietvertrag gekündigt wird, ich meine Wohnung verlassen muss und ausserdem eine Betreibung in meinem Betreibungsregister vermerkt wird.

 

Und wenn ich sowieso ausziehen möchte?

Wenn man eine Wohnung mieten möchte, verlangt der Vermieter bzw. das Immobilienbüro einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Ausserdem kann er sich beim derzeitigen Vermieter informieren, ob die Mietzahlungen pünktlich getätigt worden sind. Wenn der Vermieter dann negative Auskünfte geben muss, kann das dazu führen, dass ich keine Wohnung finde!