Ist es möglich, mein Zimmer während des Zwischensemesters unterzuvermieten? Wie gehe ich vor?

Die Untervermietung unterliegt dem Art. 262 des Obligationenrechts.

Wenn ich meine Unterkunft untervermiete, werde ich selbst zum Vermieter und der Untermieter zum Mieter. Es müssen daher die Regeln, die zwischen einem Vermieter und einem Mieter gelten, angewendet werden. Mein Vermieter geht mit meinem Untermieter kein Vertragsverhältnis ein.

Achtung: Wenn ich ohne das Einverständnis meines Vermieters meine Unterkunft untervermiete, riskiere ich eine ausserordentliche Kündigung meines Mietvertrages nach Art. 257f Abs. 3 OR.

Um Probleme mit meinem Vermieter zu vermeiden, nachfolgend einige Tipps:

Als Hauptmieter der Unterkunft bitte ich meinen Vermieter um eine schriftliche Zustimmung, dass ich mein Zimmer untervermieten kann. Ich informiere ihn über folgende Punkte:

  • Name, Vorname und Adresse des Untermieters;
  • Dauer der Untermiete (Anfangs- und Enddatum);
  • die Höhe der mit dem Untermieter vereinbarten Miete: ich darf keinen Gewinn aus einer überhöhten Miete schlagen, da sonst der Vermieter die Untermiete als missbräuchlich betrachten und meine Anfrage ablehnen kann. Wenn ich das Objekt mit Möbeln untervermiete, kann ich auf die Miete maximal 20% der Nettomiete aufschlagen. Apartis erlaubt einen Aufschlag von maximal CHF 50.-/Monat.
  • ich übergebe meinen Vermieter eine von mir und dem Untermieter unterschriebene Kopie des Untermietvertrages und füge diesem die diversen geltenden Reglemente bei, die der Untermieter respektieren muss, wie die allgemeinen Mietvertragsbedingungen der Freiburger Immobilienkammer, die Hausordnung, die besonderen Bedingungen usw.
  • da Apartis nur an Personen in Ausbildung vermieten darf, die die Mietbedingungen erfüllen, darf ich meine Unterkunft nur an Personen untervermieten, die diese Konditionen erfüllen.

Tipps :

  1. Mietzinszahlungen: um Mahnungen zu vermeiden, falls der Untermieter nicht zahlt, zahle ich weiterhin die Miete an meinen Vermieter und bitte meinen Untermieter, mir den vereinbarten Betrag für die Untermiete zu erstatten.
  2. Schäden: Ich bin mir bewusst, dass ich für die von meinem Untermieter verursachten Schäden aufkommen muss. Deshalb ist es ratsam, vom Untermieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu verlangen, die die eventuellen Schäden übernimmt.
  3. Vorlage Untermietvertrag: kann auf der Web-Site von Apartis heruntergeladen werden